Projekte

Vergabungen

Der Stiftungsrat entscheidet einmal jährlich anlässlich seiner Spätherbstsitzung über die eingegangenen Gesuche des vergangenen Jahres und legt die Höhe des Unterstützungsbetrages fest. Die Gesuchseingabfrist endet jeweils am 30. September und alle bis dahin eingereichten Gesuche werden diskutiert.

Die Vergabungstätigkeit orientiert sich am Stiftungszweck und ist abhängig von der jährlich festgelegten Vergabesumme wie auch von der Anzahl der eingehenden Beitragsgesuche.

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